Sehr geehrte Damen und Herren,
Vom Steuerzahler wird stets erwartet, dass er bei Angaben gegenüber dem Finanzamt (z. B. in seiner Steuererklärung) so verbindlich wie möglich ist. Aufseiten des Finanzamts sieht das ganz anders aus: Eine verbindliche Auskunft ist - wenn überhaupt - von der Behörde nur unter strengsten Auflagen und gegen üppige Bezahlung zu erhalten (siehe § 89 AO). Dennoch hat der Bundesfinanzhof dies gebilligt - mit einer bemerkenswerten Begründung ...
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Klingt doch gut: Der Verlust beim Verkauf eines Gebrauchtwagens kann steuerlich geltend gemacht werden. Dann kam das Jahressteuergesetz 2010.
Was jetzt noch geht, lesen Sie hier im praktischen Fall 58/2011.
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Textausgaben Steuergesetze
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"Man kann alle Leute einige Zeit zum Narren halten und einige Leute sogar die ganze Zeit; aber alle Leute die ganze Zeit zum Narren halten kann man nicht."
(Abraham Lincoln)
14.07.2011 München
15.07.2011 Köln
Besteuerungsfragen zu Betriebsstätten und Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht
Veranstalter: NWB Seminare
Mit freundlichen Grüßen
ERICH FLEISCHER VERLAG
Die efv-Steuerbar ist ein Produkt des Erich Fleischer Verlags und erscheint regelmäßig zur Monatsmitte.