Sehr geehrte Damen und Herren,
Gehören Sie auch zu den Menschen, die "gemischt nutzen"? Also z. B. das Wohnzimmer zum Fernsehen, Essen, Schlafen und möglicherweise - weil Sie keine andere Gelegenheit haben - auch für berufliche Zwecke wie Büroarbeiten oder andere steuerlich relevante Tätigkeiten?
Die Arbeitsecke in der guten Stube bedeutete bislang den Knock-out durch das Finanzamt. Aber Achtung: Das Finanzgericht Köln will hier eine Bresche schlagen für alle "Gemischtnutzer" ...
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Eine wichtige Nachricht für Arbeitnehmer, die nicht von Amts wegen zur Einkommensteuer veranlagt werden: Soll eine Veranlagung beantragt werden (z. B. zur Berücksichtigung von Werbungskosten oder Sonderausgaben), gilt eine Abgabefrist von 4 Jahren. Dies hat der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.
Lesen Sie hierzu einen praktischen Fall.
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Textausgaben Steuerrichtlinien
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"Eine Steuerschuld erlischt nicht, wenn man den Umschlag, der den Steuerbescheid enthält, nicht öffnet."
(Manfred Rommel)
27.09.-29.09.2011 Celle
Steuerfachtagung 2011
Veranstalter: Steuerberaterverband Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V.
29.09.2011 Düsseldorf
Lohnsteuer kompakt
Veranstalter: NWB Seminare
Mit freundlichen Grüßen
ERICH FLEISCHER VERLAG
Die efv-Steuerbar ist ein Produkt des Erich Fleischer Verlags und erscheint regelmäßig zur Monatsmitte.